Och doch, die laufen noch nicht allzu unberauschend, auch wenn einem die Qualität natürlich nicht den Atem raubt.
Das mit dem Besitz dieser Ur-Recorder erübrigt sich auch eigentlich unabhängig von der Rechtslage, da diese Geräte in funktionierender Form ohnehin fast ausgestorben sein dürften. Aber es ist keine aktive Umgehung des Kopierschutzes, da man ein einst rechtmäßig erworbenes Gerät nutzt und schuldig an der Möglichkeit des Digitalisierens ohne direkte Umgehung des Kopierschutzes ist somit eher das Gerät selbst ;-)
Wie dem auch sei, während Mörder und Sexualstraftäter durch die Länder reisen, sollte sowas meiner Meinung nach nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Zuletzt bearbeitet von Danny Schweikert; 29.01.2015 11:07.