Rechtlich gesehen darfst du Ton- und Bildträger die mit einem Kopierschutz versehen sind überhaupt nicht kopieren. Egal wie. Allein der Besitz eines so alten Videorekorders ist eigentlich mittlerweile verboten.
Allerdings gibt es wie so oft eine Grauzone und ohne Kläger interessiert es auch keinen Richter.
Ist auf den Videos überhaupt noch was zu erkennen? Ich hatte früher schon Videokassetten auf denen nach 10 Jahren nicht mehr viel zu sehen war.