Hallo beisammen,

das Wertgutachten wurde von mir nur in Auftrag gegeben, damit im Falle eines Unfalles der Wiederbeschaffungswert weitestgehend formaljuristisch belegt und erforderlichenfalles in einem Rechtsstreit beigebracht werden kann.

Mit einem Preis der einem Fahrzeugverkauf zu Gründe gelegt werden kann, hat dies im ersten Step nichts zu tun.

@Bastian: Fotos werde ich bei Gelegenheit einsteuern.

Gruß, Michi