Gerade auf TÜV Austria gefunden
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Ab sofort können Fahrzeuge nach Tieferlegung nicht mehr nur nach dem sogenannten 11-cm-Erlass geprüft werden, sondern wahlweise auch gemäß den Vorschriften des VdTÜV (Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.V.), Merkblatt 751, Stand 08/2008.
Die zulässige Mindestbodenfreiheit reduziert sich dabei auf 80 mm am tiefsten festen Punkt, wenn das Fahrzeug bis zu den zulässigen Achslasten belastet ist.
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Wieviel Bodenfreiheit bleibt nun bei diesen Federn?