Danke,
verbauen möchte ich es eigentlich auch nicht. Nur die Gewissheit war mir wichtig. Außerdem kann man es rasch verwenden, sollte man mal länger außerhalb des normalen Straßenverkehrs fahren (Hockenheimring - als Beispiel).
Im Übrigen meinte der Tüv beim "Vorgespräch", dass es eventuell eintragungsfähig ist, wie auch immer das ohne allgemeine Betriebserlaubnis möglich sein soll, blieb jedoch ein Rätsel...
Und sollte ich es hingegen verkaufen wollen, wollte ich auch sicher sein, dass man die Tauglichkeit mit "für 80 90 100 200 V8" anpreisen kann