Wenn du den Kram rückrüstbar hälst, dann wird deine Frage ja hinfällig...

Eine zusätzliche Mehrausstattung liegt immer im Auge des Betrachters, ob es eine Wertsteigerung oder Senkung bedeutet...

Beim Wiederverkauf:
Was der Originalfetischist erwartet braucht nicht erklärt werden.
Ein Technikfreak will selber nachrüsten, da ists ihm egal wenn du ihm unter die Nase hälst was du bereits verbaut hast.
Ein Technikliebhaber wird dir für den zusätzlich getätigten Aufwand vielleicht sogar den Geldbeutel etwas lockerer anbinden wenn du es ihm unter die Nase hälst.

Für Gutachten und ähnliches:

Unterschieden wird einerseits zwischen Rückrüstbarkeit ohne daraus entstehende "Verschandelung" (Anhängerkupplung - Aussparung in Stosstange bleibt oder Tieferlegung - problemlos rückrüstbar)

Andererseits kannst aber teilweise auch zeitgemässe Aufwertungen tätigen, darunter würde sicherlich eine originale Sitzheizung fallen, auch wenn die Karre damit nicht ausgeliefert wurde, damit wird nichts verschandelt und es ist eine Auswertung.