Habe mich heute mit einem DEKRA-Außenprüfer, der auch
Sondereintragungen vornehmen darf, unterhalten. Die Freigabe
der Markenbindung betrifft nur die Serienbereifung.
Wenn Audi für Sonderfelgen bestimmte Reifenabrikate und
Größen vorschreibt, dann ist sichergestellt, daß beim Serienfahrwerk
keinerlei sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
In diesem Falle bedarf es keiner Abnahme. Bei Montage anderer
Fabrikate ist eine Vorführung zur Prüfung der Freigängigkeit usw. erforderlich.
Übrigens sollte sich jeder beim Reifen h e r s t e l l e r nach dem Reifendruck
für sein Auto erkundigen, zwischen Autohersteller und Reifenhersteller gibts
erhebliche Unterschiede,bei mir: Audi 2,2 Dunlop min. 2,7
Gruß Peter