Keine Regel ohne Ausnahmen, selbstverständlich weiss ich um diese Spielchen mit Differenzen zwischen Angabe und tatsächlichen Abmessungen.
Aber der Prüfer, der die Bereifung einträgt bzw das Gutachten erstellt, haftet für das was er begutachtet, und deshalb gibt es sehr wohl noch weiterhin Markenbindungen.
Es gibt sogar verbindlich eingetragene Luftdrücke, die weiterhin bindend sind. Die Aufhebung der Markenbindung bezieht sich auf die Serienbereifungen, die Bestandteil der ursprünglichen ABE sind.
Frag einfach beim TÜV mal nach, die sichern sich schon ab, keine Sorge.
Roland