Vielleicht kann mir jemand helfen, gerne auch mit Links zu Rechtsprechung.
Haben einen Neuwagen aus dem VW Konzern erworben.
Natürlich hat dieser keinen, wie anno 1996 am Dicken, Anhänger an den Farzeugschlüsseln mit dem Wegfahrsperrencode.
Der Händler sagt er können mir den nicht geben.
Dieser sollte doch mit dem Kauf auch mein Eigentum werden, sonst werde ich ja in die Abhängigkeit zum Werkstättensystem des VW Konzerns gebracht wenn ich mal einen neuen Schlüssel haben möchte, da ich für diesen 190,- hinlege und noch einmal 30,- fürs Anlernen, was ich selber machen kann.
Hat da jemand Infos für mich?
Danke!