Moin Rene,
... und dran denken, für Eintragung nur mit Festigkeitsgutachten könnte das Wohlwollenl des Prüfers erforderlich sein. Erhöhung der Spurweite maximal "2% von 1514mm = 30,28mm" war seinerzeit das Argument bei mir.
Gruß Jörn


Audi V8 L Abt