Hallo Günter.
Ist ja interessant - das mit dem Mindeststeuerzeitraum von 1Monat kenne ich auch so seit letztem Sommer.

Hatte mein abgemeldetes Winterfahrzeug im Mai für 1 Woche zwecks Fahrt zum Nürburgring angemeldet.

Die Versicherung hat für diese 1 Woche tagegenau den Beitrag errechnet, mein Finanzamt hat 1 Monat die Kfz-Steuer verlangt.
Auf Rückfrage wurde mir diese "Regelung" näher gebracht, dass erst nach über einem Monat der Anmeldung und irgendwanniger Abmeldung tagegenau auch hier die Steuer entrichtet wird - weniger 1 Monat ist immer Minimum für 1 Monat diese Kfz-Steuer fällig.

Gut, in Deinem Fall ist mir klar, dass ein Saisonfahrzeug ja auch ausserhalb des Saisonzeitraumes nicht abgemeldet ist, sondern nur nicht berechtigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen.

Nun ist es dann offensichtlich wirklich so, hättest Du schon letztes Jahr im Sommer das Fahrzeug schon "vorsorglich" angemeldet und dann am 5.Dezember 2012 abgemeldet - für diesen gesamten Zeitraum die Steuer zu zahlen gewesen wäre.
In diesem Fall hättest vielleicht im Fenster vom 2.Januar bis 31.Januar das Fahrzeug abmelden müssen, dann wäre für lediglich Minimum 1 Monat die Steuer berechnet worden...

Da hat sich der Staat ein schönes Gesetz zurechtgelegt... man lernt nie aus...

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz