Hallo.
Beim Günter geht es um ein Saisonfahrzeug - und anscheinend hat sein Finanzamt wirklich ein BFH-Urteil ( Bundesfinanzhof ) in der Hand, welches für den nichtgenutzten Zeitraum 05.11.2012 bis 04.12.2012 eine Anteilige Steuer von ca. 62€ veranschlagen darf.

Man kann nur noch den Kopf schütteln - wir sind an der Sache dran.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz