Hallo.
Du schreibst im ersten Beitrag etwas verwirrend, da von 2 Fahrzeugen die Rede ist und Saison 01-07 ( richtig ist jedoch 01-06 ):
"...grund der anmeldung: habe ANDERES fahrzeug abgemeldet und dachte mir mach ich gleich die anmeldung für mein lkw-wohnmobil mit.
warum abgemeldet: fahrzeug hatte kupplungsschaden somit nicht einsatzfähig. ".

Zudem war nicht eindeutig ersichtlich, dass das Wohnmobil erstmalig ein Saisonkennzeichen erhält - denn hätte es eines schon gehabt, wäre ja keine Anmeldung erforderlich, zudem wird zwei mal von einer Abmeldung geschrieben...

Dein zweiter Beitrag klärt die Sache schon etwas besser auf.

Also kurz gefasst verstehe ich folgendes: ein Saisonfahrzeug 01-06 wurde am 05.11.2012 für die Saison 01-06 2013 bei der Zulassung angemeldet, jedoch bevor der Saisonzeitraum angebrochen war, wurde am 04.12.2012 das Saisonfahrzeug wieder abgemeldet...

Da hast nicht für den Zeitraum 05.11.2012 bis 04.12.2012 gezahlt !!!

Sondern für den angekündigten Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013 !!!

Und da unser Staat immer gleich Geld haben möchte, wurde dieser Halbjahresbeitrag abgebucht - diesen erhälts Du aber wieder zurück !!!

Da nun der Saisonzeitraum noch nicht erreicht / begonnen wurde, sind keine Kfz-Gebühren angefallen, diese wurden jedoch für die Saison vom Finanzamt schon abkassiert.

Da hättest gleich noch am 04.12.2012 beim Finanzamt anrufen müssen, dann hätte der Sachbearbeiter den Betrag evtl. zur Abbuchung stornieren können - so jedoch sind die "Mühlen" in Gang gesetzt worden und nun dauert die Rückbuchung ein paar Wochen - Du hast keinen Verlust direkt erlitten - nur 350Euro oder 175Euro kurzfristig ausgeliehen.

So, Du wirst für die nicht genutzte Saison auch hier den bereits abgebuchten Beitrag wieder zurück erstattet bekommen - dies dauert halt nun ein paar Wochen - ca. 2-4 Wochen.

Und das konnte Dir das Finanzamt nicht sagen ?

Hoffe, dass ich nun Dein Anliegen "richtig aufgefasst" habe.

Gruß Manfred M.





V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz