Hallo Günter.
Für den Saisonzeitraum ist die Kfz-Steuer anteilig des ursprünglichen Jahresbeitrages zu entrichten.
In Deinem Fall 7 / 12 tel der Jahressteuer.
Wenn zusätzlich ausserhalb des Saisonzeitraumes das Fahrzeug angemeldet wird, sind mindestens für 4 Wochen diese zusätzliche Steuer zu zahlen, auch wenn das Fahrzeug z.B. nur 1 Tag zugelassen wurde ! ( Im Gegensatz dazu berechnen die Versicherer diesen angenommen Tag tagegenau ).
Erst über 4 Wochen des angemeldet seins, berechnet auch das Finanzamt die Kfz-Steuer tagegenau.
Irgendwie verstehe ich jedoch Dein Anliegen nicht wirklich, wo liegt das Problem? Stehe etwas auf der sprichwörtlichen Leitung...
Denn für das abgemeldete Fahrzeug bekommst Du ja ein Guthaben verrechnet, da in der Regel bereits ein voller Jahresbeitrag gezahlt wurde und wegen dem Kupplungsschaden jedoch das Jahr nicht komplett genutzt wurde...
Also das eine kurzfristige Saisonfahrzeug verursachte nun Zusatzkosten, beim abgemeldeten Kupplungsschadenfahrzeug erhälts Du eine Gutschrift.
Habe ich einen Denkfehler, oder erkenne ich Deine Frage nicht richtig - ich meine, das Finanzamt hat richtig gehandelt...
Wie meinst Du das mit dem " über 350Euro für nichts zahlen" ?
Beträgt die ursprüngliche Ganzjahressteuer 350Euro, und diese musstest Du nun ganz zahlen?
Gruß Manfred M.