Es gibt weder eine Vorschrift noch ein einschlägiges Gerichtsurteil das min. 3-maliges blinken vorschreibt. Allerdings muss man rechtzeitig und deutlich blinken.
Ob man nun den 20er löhnt oder die Sache mit einem Richter diskutiert muss man im Einzelfall entscheiden. Im Berufsverkehr hat man wohl eher schlechte Chancen, nachts um 3 Uhr dürfte auch ein einmaliger Blinker durchgehen.