Ich weiß jetzt nicht, vielleicht habe ich es überlesen, aber wichtig ist noch hinzuzufügen, dass ein Gewährleistungsausschluss der in einem Vertragsvordruck wie ihn diverse Automobilbörsen zum ausdrucken anbieten wohl nicht rechtswirksam ist, da diese Klausel nicht die AGB des privaten Verkäufers darstellen. Demnach sollte jeder lieber einen eigenen Kaufvertrag aufsetzen indem dies klar geregelt ist.