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Hallo,

im September habe ich mir von einem bekannten V8 Spezialisten einen 4.2l 6 Gang gekauft. Auf den ersten Blick war dies der Wagen, den ich mir für ein Projekt vorgestellt hatte. 6 Gang Schalter mit großer Maschine, die keinen nennenswerten Ölverbrauch (max. 1l / 1000km lt. Verkäufer) hatte, an der Karosse war fast kein Teil ohne Rost –dies hat aber weiter nicht gestört, da er sowieso neu gelackt werden sollte. Bei der Probefahrt war zu viel Motor-Öl aufgefüllt, dies war nach der Überführung zu mir nach Hause nicht mehr der Fall, jetzt war der Ölstand knapp über min. Leider war die zurückgelegte Strecke (Verkäufer bis zu mir) nur 160 km, dies entspricht einen Ölverbrauch von 1l/100km –dies ist auch für eine 4.2er Maschine etwas zu viel, auch der Riss in der Windschutzscheibe ist gewachsen. Also am nächsten Tag (Samstag) versucht mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten (Handy, Festnetz, SMS und Mail –vom Mailsystem sogar eine Eingangsbestätigung erhalten) leider ohne Erfolg. Nun Anwalt eingeschaltet und siehe da, jetzt konnte er mich sogar anrufen. Er hat den Wagen dann zurückgenommen, allerdings auch bei der Übergabe gesträubt wo es nur ging. Wir haben den Wagen auf einem Hänger (um weiteren Schaden zu vermeiden) an den Verkäufer überführt. Der Verkäufer bestand nun darauf, dass der Wagen mit angelassen Motor zu übergeben sei, da er aber mit einer defekten Batterie an mich verkauft wurde, war dies nicht so einfach denn sie war wieder leer. Die Bitte, uns doch mit seiner Starterstation zu helfen (die er auch benötigte um den Wagen bei meiner Probefahrt zu starten) verweigerte er uns. Also mussten wir erst noch das Gespann drehen damit wir Starthilfe geben konnten, dies war nicht so einfach da der Verkäufer in einer sehr engen Gasse wohnt. Die restlichen Schikanen sind mir einfach zu niveaulos um sie hier aufzuzählen, es war einfach nur lächerlich.
Es ist schon traurig, dass dies auch in unserer Gemeinschaft so läuft
Zum Glück sind nicht alle so, Ich möchte mich hier nochmal recht herzlich bei Rainer Hüring bedanken, der den Wagen für mich an den Verkäufer überführt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Yogi


Möge der V8 mit mir sein.
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und wer war es damit andere nicht auch auf den hereinfallen?

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Habe das bisschen am Rande verfolgen dürfen. Wirklich ärgerlich sowas...Hast Du Dich jetzt komplett davon verabschiedet aufgrund der Geschichte?

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Hallo Benny,

das Projekt ist in vollem gange , Rainer & Thomas M. haben mich wieder aufgebaut.

Gruß Yogi


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Hallo Frank,

leider darf ich keine Namen nennen . Ich werde aber demnächst mal was einstellen, wer diese Regeln befolgt (ich habe sie bis jetzt eigentlich auch immer befolgt, nur das eine mal eben geglaubt wenn man sich 2005 kennen gelernt hat, braucht man sie nicht ).

Gruß Yogi


Möge der V8 mit mir sein.
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Hey Jürgen..

gern geschehen.. kein Problem.. dafür ist man befreundet. ;-)


Für Zweifler, ich habe noch interesse halber Bilder gemacht.. wenn ihr sie sehen wollt, lade ich sie hoch..

bei einer Neulackierung ist Rost sicherlich kein Problem, wenn er rein Oberflächlich ist.. sind aber 80 % der Blechteile durch gefault, ist das nicht mehr komisch.. wenn dazu die Technik noch volkommen marode ist, vom Fahrwerk bis zum Motor.. Sorry.. dann versteht da jemand sein Handwerk nicht... oder aber... egal...

Ich kann da nur für mich sprechen, und für die jenigen mit dehnen ich schon was gemacht habe, und das sind einige hier, die Ehrlichkeit zu den Zuständen der vermittelten Teile und Fahrzeuge hat mich immer erfreut. ich kann mich nicht dran erinnern das ich mal etwas aufgrund des Zustandens nicht genommen habe. Aber wenn ihr das Auto gesehen hättet, ihr wärt heulend davon gelaufen.. mancher Schlachtwagen hat bei mir besser ausgesehen..

Ich kenne einige echte Experten auf dem V8, und diese haben nach Sichtung der Bilder auch nur mit dem Kopf geschüttlet. Aber zum Experten wird man ja auch benannt, und nicht anders.. ;-)

Zuletzt bearbeitet von Rainer Hüring; 20.11.2012 05:09.

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Also ich bin echt überrascht, weil ich bisher IMMER super zufrieden war von den V8 Spezi! Ich fühlte mich nie übern Tisch gezogen eher im Gegenteil!. Auch die Reps die dieser V8 spezi an meinen V8 vorgenommen hatte waren immer tadellos und halten auch Heute noch.., ich hatte mit Rainer darüber schon gesprochen, solche Leute wie z.b. ich, stehen dann leider zwischen den Stühlen zumal ich mit Rainer auch super Klar komme(ich hoffe er mit mir auch?!). Ich weiß ja nicht wie das ganze Gespräch zwischen euch abging.. ich sage immer der Ton macht die Musik... vielleicht ein Wort das andere und alles dann Hochgeschaukelt usw? Ich kann und darf mir selbstverständlich über diese Situation kein Urteil erlauben. Aber ich habe diesen V8 Spezi immer als korrekt empfunden und bin immernoch der Meinung das man mit ihm , genauso wie z.b. mit Rainer, sehr gut über Fehler die mal passieren, Reden kann!
Deswegen hab ich ja geschrieben das ich überaus überrascht bin, zumal das der V8 Spezi eigendlich nicht Nötig hat einen seiner Kunden übern Tisch zu ziehen und sich mit sowas seinen Ruf zu ruinieren. Man sollte erstmal beide Seiten zu diesen Thema hören. Nicht falsch verstehen ich glaub euch das mit dieser V8 Leiche! ! (Staun) .Aber dadurch das ich NIE schlechte Erfahrungen mit den V8 Spezi gesammelt habe ,und das über lange Jahre, ist er immernoch eine meiner Vertrauenswerkstätten bzw Spezialisten !


Hängt die Grünen solange es noch Bäume gibt!!!
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Marc, du kannst die Bilder bei Facebook sehen..

Sicherlich kann man über alles reden... er jedoch nicht. Jürgen hat mehrfach versucht ihn zu erreichen , udn das Gespräch gesucht.. es kamen eingangsbestätigungen usw.. aber keine AW oder Reaktion. was soll man daraus schliessen?


Das Jürgen offensichtlich im Recht war, sieht man schon daran, das der Wagen nach dem Rechtsstreit zurückgenommen werden musste.

Jürgen hatte nie vor es überhaupt soweit kommen zu lassen, aber es gab leider keinerlei möglichkeit.

bei der Rückabwicklung kamen dann so lächerliche Sachen wie:

Das Fahrzeug sei mit laufendem Motor Übergeben worden, udn so habe es auch zurück zu kommen.. klar, da wird ein Auto mit leerem Tank und defekter Batterie verkauft (natürlich belegbar) und wir bringen es auf Grund mangelnder Strassentauglichkeit getrailert zurück, solle es aber am laufen haben? Du kennst die Örtlichkeiten, wenn ich dort einen PKW von einem Trailer rollen lasse, habe ich keinerleit Möglichkeit diesen zu überbrücken..

Seine Aussage dazu:"ich hab nix zum Überbrücken.. und ich muss das auch nicht" Achso.. is klar, zum Verkaufen war das Powerpack noch Einsatzbereit, jetzt aber nicht? Schikane.. Provokation? vollkommen unnötig dazu...
Habe dann mein Gespann gewendet, was aufgrund der dafür zu fahrenden Wege und Örtlichkeiten gedauert hat, und mit einem Mitgebrachten Kabel das Fahrzeug fremd gestartet... ICh hatte geahnt das es so kommen würde... man kennt sich ja..


Als der wagen dann lief, habe ich mein Gespann in die Parklücke gegenüber gestezt, die Durchfahrt war durch aus machbar, aber wieder der Versuch der Schikane und Provokation, der Wagen können da nicht stehen bleiben, es sei eine Stark frequentierte Einfahrt.. achso, die mit dem Smart davor, oder die mit 20 Tonnen Findlingen? Das Parkpaltz "Problem" blieb ungelöst.. und sowohl die Post als auch diveres andere PKWs passieten diese Stelle ohne jede Mühe.. eine andere Person ist jedoch nur um wenige mm an der Vorderen linken Ecke meines PKWs vorbei gehämmert, und hätte fast einen Totalschaden daraus gemacht..

Seine Einfahrt, die er angeblich durch mein Auto behindert nicht befahren könne, und die von der Anderen Seite nicht anfahrbar wäre.. war es dann plötzlich doch...

die Besichtigung des Wagens, fand hinter veschlossenen Türen statt, da wir unmittlabres Hofverbot hatten, war eigentlich von den Anwälten als Gemeinsame angedacht und Festgelegt..

Es gab im Vorfeld der Rückgabe gab es diverese Drohungen und Aussagen zu meiner Person seiner Seits, die weder belegbar, noch begründet sind und waren.. Teilweise sogar als Erpressung gewertet wurden.. Haltlose Beschuldigungen und Vorwürfe..

Als Anmerkung sei nur gesagt, Jürgen und ich sind befreundet, haben viel Spass mit einander, und ich hatte mit dem Ganzen Wagen und dem ganzen geschäft NICHTS zu tun.. ich habe ihn lediglich aufgrund meiner Möglchkeiten und seiner Bitte transportiert. Nicht mehr, und nicht weniger.


Alle Aussagen die ich hier getroffen habe, sind dur min 2 Zeugen, Schriftverkehr, oder gar Bilder Belegbar... Man weiss ja nie..

Warum jemand in einer so kleinen Gemeinde sich so was erlaubt, und sich damit selber ins Knie schiesst, ist mir vollkommen Schleierhaft.. zumal das Ergbenis (DTM) für ihn als Gewerbetreibenden sicher eine Werbung vom allerfeinsten gewesen wäre.. zurecht, wenn er denn die gewünschte und abgemachte Basis geliefet hätte.


Es sei hier noch mal erwähnt, seine Handwerklichen Fähigkeiten, sein wissen zum V8 steht hier NICHT zur Debatte und Diskussion..

Aber die Art und weise wie dieses GEschäft gelaufen ist, und die Vorgänge dazu und im Nebenfeld... Die habe ich nicht erwartet, und ihm nich tzugetraut..

Ich kann dieses Klinkarierte Verhalten nicht nachvolziehen, weder die Provokationen noch das Schikanieren haben etwas zur Völkerverständigung beigetragen.

Schade das sich wieder jemand selber ins Abseits schiesst.. und das vollkommen unnötig..

Es wäre so einfach gewesen, ein kurzes Telefonat, die Ansage, "Entschuldiung, ich habe da wohl was über sehen, wie und wo finden wir dieLösung?" hätte wunder gewirkt, beiden Kosten und Mühen erspart, viel Zeit für anderes wäre geblieben.. und das Ergebnis wäre das gleiche gewesen, nur ohne Differenzen, und ohne diesen Schaden an seinem Ruf....

MFG Rainer.. der gewiss auch nicht Fehler los ist, aber den Arsch in der Hose hat und dazu steht








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War das der Scheunenfund in Mobile?

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Tag auch . Fahre mehrere V8 4,2l . Von wem sprecht Ihr da eigentlich ? Gruss Nick

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Rainer du hast ja vollkommen recht das das Auto ne Leiche ist , aber wenn ich bei jemanden ein Auto kaufe ,auch wenn man den V8 Spezi schon Jahre kennt !, dann schaue ich es mir doch an ! Würde ich selbst bei dir machen ! Als du mir damals den Kühler eingebaut hattest ,da wo ich gefühlte 3 Tage auf dein erscheinen warten musste ,( das wirst du dir dein ganzen Leben noch anhören müssen haha) hab ich mir den Kühler doch auch erstmal angesehen verstehst du?! .. Und die Schäden die du gezeigt hast kann jeder Laie erkennen das man davon lieber die Finger lässt.! Und wie du erzählt hast das die Mörre qualmte wie Sau, spätestens da wäre ich umgedreht und zur V8 Werkstatt zurück gefahren...Rainer du weisst wir beiden haben den selben Schlag sind beider schnell etwas lauter ich komme wunderbar mit dir und deiner Art klar aber manche anderen vielleicht nicht ! Vielleicht hat sich der V8 Spezi von dir provoziert gefühlt , auch wenn es nicht deine Absicht war! Gut das verhalten bei der Übergabe erstaunt mich sehr! , ist auch trotzdem nicht zu Rechtfertigen.!,da bin ich ganz deiner Meinung !
Was ich Gut! und wichtig von dir finde ist, das du hier ganz klar nochmal betont hast das die Fachkompetenz und die Fähigkeiten vom V8 Spezi nicht in Frage gestellt wurde!
Ich will hier nicht meinen V8 Spezi ohne wenn und aber in schutz nehmen ! Ich kenne zumindest ansatzweise auch die andere Seite.Es ist halt extrem alles Schief gelaufen , von beiden Seiten !!


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Ich würde mich freuen, wenn es einfah sauber beigelegt werden kann.

Als Schrauber kann man nichts gegen ihn sagen... Leider sind hier ein paar falsche 50iger am Werk, die mit reden, ohne sinn und verstand, Herr Ackermann, auf anderen Plattformen grosse klappe aber hier nicht?!


Man sollte auch ihm die Chance lassen jetzt abzukühlen und dann werden sich die Parteien gewiss einigen.



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Mit Solchen Aussagen: "Die Schwachköpfe im V8 Forum" Herr h-P. Ackermann, kann man sich ganz schnell, ganz viel, und unnötigen Stress einhandeln.

Wenn du Arschkriechen willst, mach das, aber wenn man keine Ahnung, sollte man einfach mal die Fresse halten. Was nicht sagt, das du keine Ahnung hast, es ist nur eine Bemerkung und ein Rat.


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Ich versteh' nur Bahnhof.

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...mehr ist garnicht nötig. Der Yogi hat nun gute Unterstützung gefunden, es wird hoffentlich bald auch was positives zu berichten geben. Der Rest des Schnitzels ist doch schon längst paniert.



- Menschenskinder! 8 Zylinder!? -
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Lecker, Schnitzel!

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Dann lassen wir den Zug mal rein Basti..

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Damit wäre die Sache ja klar, wo der Schrott herkam und wo er wieder hin ging.
Schönes Outing


Gruss, Georg Hubraum statt Wohnraum..
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das dachte ich auch grade
Was den Rest angeht, verstehe ich mal wieder nicht, warum der Treadsteller das hier überhaupt gemacht hat. Sowas macht man eigentlich nur, wenn man andere vor Leuten warnen möchte. Da aber hier nirgends mal der Name genannt wurde, bringt die ganze Sache doch überhaupt nix..........wieder nur mal dreckige Wäsche waschen! Wenn der Wagen so rostig war, hätte ich den gar nicht erst vom Hof geholt......!!

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Wieso keine Namen genannt?
Dieser HP Ackermann hat doch die Katze aus dem Sack gelassen.

Die ganze Geschichte zeigt doch mal wieder nur, daß man keinem trauen kann.
Selbst wenn man sich auf "Fachleute" verlässt, wird man noch über den Tisch gezogen. Das sowas ne absolute Frechheit ist, weisst Du selber.


Gruss, Georg Hubraum statt Wohnraum..
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Hmmm..

Also, zum einen würde ich gewiss nicht so weit gehen und Frank einen Betrüger nennen..
Seine Arbeiten SIND und BLEIBEN unangefochten wirklich gut...

Eine Hexenjagd ist hier gewiss nicht angebracht.

Dieses Geschäft ist gewiss scheisse gelaufen.. aber ich würde ihm keine Absicht unterstellen wollen, eher Nachlässigkeit.

Aber die Art Meinungsmache, die ein Ackermann betreibt, ist weder Sinnvoll, noch Erfolgreich, sondern kommt aus der Ecke: "Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr"

Markant dazu, das er hier keine Partei ergreift, aber anderswo die Klappe aufreisst, das man mit Drescher durchfahren kann...




Was ich mir erhoffe, das beide Parteien nochmal zu einanderfinden, und kein weiterer Schaden für niemanden entsteht.

Was man aus diesem ganzen lernen sollte, einfach mal genauer hinschauen, und zwar beide Parteien, eventuelll die Rahmenbedingungen besser absprechen, und einfachmal kritischer zu Werke gehen, ob als privater Käufer oder als Verkäufer beim Erwerb zum Handel.

Fehler machen wir alle, und gewiss kann man Frank nun nicht unterstellen, das es reiner Vorsatz war.

Schaut einfach genauer hin, und beide Parteien sollten immer eine Faire Lösung in erwägung ziehen, alles andere Kostet nur Geld, Nerven, Zeit und fürht doch zum gleichen Ziel.

in dem Sinne..









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Sorry , ich wollte Keinem p e r s ö n l i c h zu nahe treten .
Aber der Wagen stammt auch nicht von mir wie angenommen . Hoffe es wird als Entschuldigung akzeptiert .
Gruss

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hat er? ich seh keine Katze...

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Miiiiaaaaauuuuuu


Gruss, Georg Hubraum statt Wohnraum..
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Ein Herr Ackermann hat hier im Forum keinen Laut von sich gegeben. Was hat das dann alles hier im Forum überhaupt verloren?

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Komisch, Basti, wieso fragst du das, wenn er selber sich da schon zu geäussert hat mit eindeutiger AW?

Was das hier verloren hat?! ICh glaube, wer lesen kann, ist klar im Vorteil..


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Ist das sicher derselbe Ackermann? Mir macht das nicht den Anschein. Ist doch ein Allerweltsname wie Maier bei uns.

Wie gesagt, für mich sind das alles nur Bruckstücke irgendeines schiefgegangenen Geschäftes, das hier in dieser Form in Wahrheit nichts verloren hat. Sowas hat in der Vergangenheit schon genug kaputt gemacht.

Der Vorwand, damit andere warnen, schützen oder sonst etwas zu wollen, macht keinen Sinn, wenn der Name des Verkäufers nicht klar genannt wird. Und davor schreckst du klar zurück, weil das ganze dann völlig sinnlos eskaliert. Also ist es nur eine Schlammschlacht für diejenigen, die "Insider" sind.

Ergo ist das ganze absolut wertlos und man hätte es allerhöchstens noch beim Erstposting belassen sollen. Und selbst das war eigentlich schon für die Katz... vielleicht hört sowas ja irgendwann auf.

Ebenso in diesem Sinne

Bastian

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Exakt so ist es, der Thread ist total sinnlos.
Was soll dies, wem hilft es weiter?

Guresse
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Da muß ich Bastian allerdings zustimmen!

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meine Worte! Das man beim Kauf von alten Wagen aufpassen muss wie ein Schießhund ist, glaube ich, jedem klar. Und trotzdem fällt man ab und an mal wieder rein. Leider!

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...dafür gibts doch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ,...oder nicht ?
Zumindest habe ich immer die Verkaussumme behalten,bis die 14 Tage um waren.
Ob das stimmt,müßte man mal googeln !
Gruß Thomas


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Hi,
habe etwas gefunden und danach dürfte die Rückgabe kein Problem sein,wenn z.B. der Ölverbrauch immens höher ist,als der Verkäufer angegeben hat ,...oder andere gravierende Mängel auftreten !
Rücktrittsrecht

Gruß Thomas


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Gewerblich ja, privat nein. Es sei denn Du kannst arglistige Täuschung nachweisen. Es genügt lediglich ein selbstverfasster Kaufvertrag mit der Klausel "Verkauf ohne Gewährleistung". Und selbst wenn die Klausel nicht drin ist wird es nicht leicht eine Rückgabe zu erstreiten.

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Hi,
nachdem gerade ein Freund von mir vor Gericht verurteilt wurde,habe ich den Glauben an "Verkauf ohne Gewährleistung" oder "gekauft wie besehen" verloren !

Wie auch immer ,...ich hoffe beide Parteien finden eine Lösung !

Gruß Thomas





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So wie ich den thread-Ersteller verstanden habe, ist der Ölverbrauch 10 Mal so hoch als der, den der Verkäufer angegeben hat.
Ist das arglistige Täuschung?


Gruss, Georg Hubraum statt Wohnraum..
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Ja, die EU macht es einem schon schwer und Betrügern immer leichter. Ist wie bei ebay.

Hatten letzte Woche Kontakt mit eine Anwalt wegen so einer Rückgabe Geschichte, die Aussage war, dass nichts zu befürchten ist. Dort wurde aber auch nichts verschwiegen, der wollte bloß noch auf unsere Kosten alles durchreparieren.

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Privat ist genauso Gewährleistung fällig. Deswegen ist schlachten ja mittlerweile stressfreier...
Wobei 1-2l Öl auf 160km schon arglistig sein kann - wobei bei mir die Alarmglocken schon bei 1l auf 1000km läuten.

Ich heiße zwar auch A. aber ich bin es nicht



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In Antwort auf:

Privat ist genauso Gewährleistung fällig.


Und das steht bitteschön wo?

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Gewährleistung beim Gebrauchtwagen-Privat
Verkauf

Grundsätzlich gelten beim Verkauf von Gebrauchtwagen dieselben Gewährleistungsregelungen wie beim Verkauf von Neuwagen. Der Käufer kann vom Verkäufer die Beseitigung von Mängeln bis zu zwei Jahre nach dem Kauf geltend machen. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln abzuweichen. Diese Möglichkeiten unterscheiden sich vor allem danach, ob das Fahrzeug von einem Händler oder einer Privatperson verkauft wird.

Mängel bei Gebrauchtwagen

Voraussetzung für Ansprüche auf Mangelbehebung nach dem Gewährleistungsrecht ist zunächst, dass es sich im konkreten Fall überhaupt um einen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt. Bei Gebrauchtwagen ist der Nachweis eines solchen zumeist erheblich schwieriger als bei Neuwagen. Zu berücksichtigen ist vor allem, dass typische Verschleißerscheinungen keinen Mangel darstellen. Wann es sich um „normalen“ Verschleiß oder einen Mangel handelt, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Beispiel: Bremsbeläge sind typische Verschleißteile. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass diese nicht mehr funktionsfähig sind und ausgewechselt werden müssen, kann hierin normalerweise kein Mangel gesehen werden. D.h. der Käufer muss sie auf eigenen Kosten auswechseln lassen. Hat der Verkäufer jedoch zugesichert, dass die Bremsbeläge erst vor kurzem ausgetauscht worden sind, dann kann möglicherweise doch ein Mangel vorliegen. Eine klare Beurteilung der Problematik kann häufig nur durch einen Sachverständigen erfolgen.

Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf so umfassend wie möglich über den Gebrauchtwagen zu informieren und dessen Zustand zu dokumentieren. Serviceheft, Rechnungen über Reparaturen und Serviceleistungen sind hierfür wichtige und geeignete Unterlagen. Auch der CarPass wird zukünftig beim Nachweis des Fahrzeugzustandes helfen.

Gebrauchtwagenkauf beim Händler

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler ist eine Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr möglich. Eine weitere Verkürzung ist unzulässig.

Diese Vorgabe gilt auch in den Fällen, in denen sich ein Händler als Privatperson bezeichnet bzw. vorgibt als solche zu handeln. Entscheidend ist alleine, dass es sich um ein gewerbliches Geschäft handelt. Die bloße Bezeichnung "Privatverkauf" o.ä. ändert daran nichts.

Gebrauchtwagenkauf von Privat

Ein privater Verkäufer kann seine Haftung für Sachmängel nahezu ganz ausschließen, da er regelmäßig ebenso wie der Käufer nicht die notwendige Erfahrung und das technische Know-how besitzt, Mängel zu erkennen, zu beseitigen und das Risiko der Sachmängelhaftung gering zu halten. Der Ausschluss der Gewährleistung geschieht häufig über die verwendeten Vertragsformulare, die als AGB zu werten sind.

Daneben kann die Haftung aber auch durch individuelle schriftliche oder mündliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Sowohl beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler, als auch von Privat müssen verschiedene Besonderheiten zu Ausschluss / Beschränkung der Gewährleistung beachtet werden.

Die Gewährleistung kann beim Gebrauchtwagenkauf von Privat, also von einem Verbraucher, ausgeschlossen sein. In diesem Fall hat der Käufer bei Mängeln am Fahrzeug regelmäßig keine Rechte. Er kann weder Minderung verlangen noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass die Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Der Käufer kann sich dann auf die gesetzlichen Gewährleistungsregeln berufen, also z.B. innerhalb von zwei Jahren seit Kauf vom Kaufvertrag zurücktreten.
Vereinbarung über den Ausschluss der Gewährleistung

Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass auch beim privaten Verkauf von Fahrzeugen die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen werden muss. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung (oder ist eine solche nicht beweisbar) verbleibt es bei der Regeln der gesetzlichen Gewährleistung.

Insbesondere gibt es keinen "automatischen Gewährleistungsausschluss" unter Privaten. Nur weil ein Fahrzeug von Privat verkauft wird, gelten keine abweichenden Regeln für die Gewährleistung.

Ausschluss der Gewährleistung durch AGB

Der Ausschluss der Gebrauchtwagen-Gewährleistung geschieht häufig durch Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Teilweise erfolgt dies ohne konkrete Kenntnis der Vertragspartner, dass es sich beim Gewährleistungsausschluss um eine AGB-Regelung handelt. Dies kann insoweit problematisch sein, als auf Allgemeine Geschäftsbedingungen strenge gesetzliche Regeln Anwendung finden. Wird dagegen verstoßen, kann der Gewährleistungsausschluss unwirksam sein.

Das Verwenden von AGB ist insbesondere nicht Händlern oder Unternehmen vorbehalten. Auch bei Abschluss eines Kaufvertrages mit privaten Verkäufern können AGB zum Einsatz kommen.

Die Prüfung von AGB erfolgt in drei Schritten:
- Klauseln sind AGB
- Wirksame Einbeziehung der AGB
- Inhaltliche Wirksamkeit der AGB

Klauseln sind AGB

Zunächst stellt sich die Frage, ob es sich im Einzelfall tatsächlich um AGB oder um einfache Individualabreden handelt. Dieser Unterschied ist insoweit von Bedeutung, als dass die strengeren Regelungen zur Kontrolle von AGB nicht bei individuellen Vertragsvereinbarungen zur Anwendung kommen. AGB liegen nur vor, wenn die vorformulierten Klauseln dafür gedacht sind, für mehrere, in ihrer Zahl unbeschränkte Verträge verwendet zu werden. Das ist insbesondere bei Vordrucken der Fall. Allerdings sind auch hierin keine AGB zu sehen, wenn der Verwender (also der Vertragspartner, der das Formular gebraucht) deren Inhalt ernstlich zur Disposition stellt, also die Möglichkeit für beide Parteien eröffnet ist, eine hiervon abweichende Regelung zu treffen.

Wirksame Einbeziehung der AGB

AGB sind nur dann wirksam in einen Vertrag einbezogen, wenn für den Vertragspartner des Verwenders die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Das ist bei AGB, die in Verkaufsformularen abgedruckt sind, regelmäßig der Fall.

AGB, die unleserlich, unübersichtlich oder zu klein (versteckt) abgedruckt sind, werden nicht Vertragsbestandteil.

Nur wenn beide Vertragspartner der Einbeziehung zustimmen, werden sie wirksam einbezogen. Hierfür genügt die Unterschrift auf dem für den Kaufvertrag verwendeten Formular. Die Klauseln dürfen zudem nicht überraschend sein. Der Inhalt darf keine Regelung betreffen, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen brauchte, weil sie für den speziellen Vertrag so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner mit dieser nicht zu rechnen brauchte.

Inhaltliche Wirksamkeit der AGB

Das Gesetz regelt eine Vielzahl von Gründen, weshalb eine AGB-Regelung unwirksam ist. Insoweit besteht immer wieder die Möglichkeit, dass der Gewährleistungsausschluss unwirksam ist. Ob eine bestimmte AGB-Klausel bzw. ein bestimmter Gewährleistungsausschluss im Einzelfall unwirksam ist, kann pauschal - nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Unwirksamkeitsgründe - nicht beurteilt werden. Dies muss für jeden Vertrag und jede Klausel separat geprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne. Zur unverbindliche Anfrage...

Häufig passieren Fehler im Zusammenhang mit Haftungsausschlüssen:

Nicht ausgeschlossen werden kann die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, für Körper- und Personenschäden sowie für durch den Verkäufer ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften des Gebrauchtwagens. Formulierungen wie „keine Haftung“, „gekauft wie gesehen“ oder „gekauft wie gesehen und probegefahren“ sind regelmäßig weder in Form von AGB noch in Form von individuellen Vereinbarungen geeignet, die Haftung des Verkäufers generell auszuschließen. Hiermit kann allenfalls erreicht werden, dass der Verkäufer für jene Mängel, die bei einer einfachen Besichtigung oder Probefahrt erkennbar sind, nicht einzustehen braucht.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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