Hi Daniel,
da muss ich Dir leider etwas widersprechen. Der Kaufvertrag ist dann erfüllt, wenn der Verkäufer sein Geld hat und der Käufer seine Ware.
Wie die Übergabe von Geld und Ware erfolgt müssen halt beide Seiten irgenwie ausmachen, auch wenn das Monate dauert.
Auf keine Fall darf der Verkäufer die Ware ohne Zustimmung des Käufers wieder anbieten.
Oder wie würdest Du denken, wenn Du z.B. einen super V8 für 5 Euro ersteigert hast, aber ihn in den nächsten Wochen, warum auch immer, nicht abholen kannst?
Gruss
Michael