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Solange Du ihm schreibst, dass Du das Teil, wie ersteigert, haben willst und es nur um die Übergabe geht, darf er es nicht weiterverkaufen. Macht er es trotzdem dann hast Du das Recht Dir das Teil z.B. direkt bei VAG zu kaufen und ihm die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Du kannst ihm sogar die theoretischen Mehrkosten in Rechnung stellen ohne das Teil woanders zu kaufen. Soweit die Theorie. In der Praxis läufst Du natürlich Deinem Geld hinterher mit meist geringer Chance es ohne Rechtsanwalt zu bekommen. Das lohnt nur bei grossen Summen. Wenn er es wieder bei ebay versteigert dann schreib eine Bewertung mit dem Hinweis, dass das Teil eigentlich Dir gehört. Gruss Michael
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