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#32628 26.06.2003 08:34
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Hallihallo,
ich bin es mal wieder mit einer klitzekleinen Frage.
Wenn ich bei Ebay etwas ersteigert habe, in diesem Fall ein Autoersatzteil, den Käufer anmaile ihm schreibe das ich was die Abholung dieses Teils anbetrifft aufgrund meines Berufes (Fernfahrer) nicht sehr flexibel bin und höflich darum bitte mir einen Tag zu nennen der uns beiden in den Kram passt, er mir aber nur einen Tag nennt an dem ich nicht kann, mir aber auch keine Kontoverbindung nennt damit ich den Kaufbetrag im Voraus überweisen kann, bin ich dann nicht trotzdem der rechtmäßige Käufer, bzw. darf der das Teil einfach wieder bei Ebay reinsetzen? Er hat sich nicht sonderlich interressiert gezeigt sich mit mir zum Zwecke der Übergabe zu treffen, da er (das denke ich) mit einem wesentlich höherem Verkaufspreis gerechnet hat. Kurz gefragt. Darf er das Teil ohne meine Zustimmung verkaufen? Wie ist da die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten, sagt euch, Martin aus Berlin

PS: Das Teil kann nicht per Post versandt werden.

Martin G. #32629 26.06.2003 08:38
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Wieviele tage sind seid ende der Auktion vergangen ?

Yener


"....Jede Schraube bricht einmal "
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Hallo,
müssten jetzt 10 Tage sein, aber ich hatte mich sofort nach Versteigerungsende bei ihm gemeldte und danach auch noch 2x.
Danke, Martin

Martin G. #32631 26.06.2003 08:49
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damit bist du auf jeden fall auf der sicheren seite

klick mich

ein küfer hat streng genommen sogar bis zu 30 tagen zeit sich überhaupt mal zu melden


Ei, mer kann jo a net meh' wie schaffe !
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Ich danke euch, also muß er mir das Teil geben, oder?
MfG Martin

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Solange Du ihm schreibst, dass Du das Teil, wie ersteigert, haben willst und es nur um die Übergabe geht, darf er es nicht weiterverkaufen.
Macht er es trotzdem dann hast Du das Recht Dir das Teil z.B. direkt bei VAG zu kaufen und ihm die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Du kannst ihm sogar die theoretischen Mehrkosten in Rechnung stellen ohne das Teil woanders zu kaufen.
Soweit die Theorie. In der Praxis läufst Du natürlich Deinem Geld hinterher mit meist geringer Chance es ohne Rechtsanwalt zu bekommen. Das lohnt nur bei grossen Summen.
Wenn er es wieder bei ebay versteigert dann schreib eine Bewertung mit dem Hinweis, dass das Teil eigentlich Dir gehört.
Gruss
Michael

Martin G. #32634 26.06.2003 11:03
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du hast einen rechtsverbindlichen kaufvertrag abgeschlossen!


Gruß Günter avzansbach@aol.com
Günter R. #32635 27.06.2003 04:31
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Im Zweifesfalle sollte man auf Zusendung per Nachnahme bestehen. Bei Auktionen ist es nicht das Problem des Käufers, wenn der angepeilte Kaufpreis nicht erzielt wird. Est stellt sich dann nur die Frage, ob es ob des Betrages sinnvoll ist, sich zu streiten.
Vor allem scheint es Ebay ja nicht zu interessieren, wenn es Probleme gibt. Die kassieren nur und tun sonst herzlich wenig.

Es gibt aber auch Käufer, die bei Gebrauchtwaren meinen, hinterher Neuware verlangen zu können, also ist das immer eine zweischneidige Sache, bei der man abwägen sollte, ob weiteres Vorgehen sinnvoll ist.


Gruss Bernhard
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Hallo,

Aber per Nachname wird das nix, es war ja die Abholung Bestandteil der Auktion.
Das es eBay nicht interessiert ist logisch, wenn ich auf eine Zeitungsannonce was angeboten bekomme und etwas dabei stimmt nicht geh ich ja auch nicht zur Zeitung und versuche da eine Regelung herbei zu führen.

Ist natürlich traurig das es so läuft, aber was will man machen? Der verkäufer hat dir streng genommen einen Termin zur Verfügung gestellt, wenn du den nicht wahr nehmen kannst, sei es selbst oder durch einen Bekannten/ Verwanten, dann wirst du wohl nix dagegen machen können...


...... doch kein 100er?......
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So einfach gehts aber auch nicht. Wenn expilzit nur Abholung vereinbart war, dann reicht es dennoch nicht, dass der Verkäufer einen einzigen Termin anbietet. Weiterhin ist es durchaus vertretbar, dass eine Zusendung per Post, DHL, UPS oder Spedition auf Käuferwunsch erfolgt. Wenn man jeden Vertrag so einfach auflösen könnte, dann wäre das echt fein, aber gar so einfach geht es ja dann doch nicht.


Und: Im Gesgensatz zur Zeitung, lobt ÄTZBAY ja seine Sicherheitssysteme und Bewertungskacke ohne ende. Bei der Zeitung verhandeln die Leute ja auch direkt , bei Ätzby ist deren System der Vermittler, weil es sich um keine passive Angebotsplattform handelt, sondern um ein akitves Auktionssystem, bei dem der Verkaufspreis auch den Verdienst für Ebay bestimmt.


Gruss Bernhard
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Hallo,

Das ist schon wahr, aber das Prinzip ist das selbe.

Und ich muss sagen, wenn ich in die Auktion reinschreib, das ich nicht versende, und der Käufer darauf mitbietet, dann kann mir keiner zumuten, und es ist auch nicht vertretbar, das ich das Teil dann doch schicke, es steht so drin und gut ist. Vertragsbedingungen wurden in der Beschreibung erklärt und der Bieter nimmt diese mit seinem Gebot an! So einfach ist das bei eBay. Wie bei jedem anderen Vertrag auch.

Das es natürlich nicht die feine englische ist, dem Käufer nur einen TErmin zu geben, weis ich auch, ich meinte damit nur, das der Verkäufer seinen Pflichten nachgekommen ist und von daher der Kaufvertrag seinerseits erfüllt wurde. Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen.

Rechtlich wird man dem Verkäufer nix tun können.

so long


...... doch kein 100er?......
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Hi Daniel,
da muss ich Dir leider etwas widersprechen. Der Kaufvertrag ist dann erfüllt, wenn der Verkäufer sein Geld hat und der Käufer seine Ware.
Wie die Übergabe von Geld und Ware erfolgt müssen halt beide Seiten irgenwie ausmachen, auch wenn das Monate dauert.
Auf keine Fall darf der Verkäufer die Ware ohne Zustimmung des Käufers wieder anbieten.
Oder wie würdest Du denken, wenn Du z.B. einen super V8 für 5 Euro ersteigert hast, aber ihn in den nächsten Wochen, warum auch immer, nicht abholen kannst?
Gruss
Michael


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Hallo,
ich danke euch für eure Mühe mir die Frage zu beantworten. Es geht hier übrigens um das Audi V8 Getriebe mit Steuergerät aus dem Unfaller mit 170000 Tkm. Jetzt ist der Einstiegspreis ? 150.-, als ich es ersteigert habe war da kein Mindestgebot, also liegt der Verdacht doch nahe das ihm der Ersteigerungspreis von ? 50.- ( für soviel habe ich es gekauft) nicht gefällt. Ich bin auch der Meinug das es mir gehört. Er bot mir letzte Woche Freitag, nachdem ich ihn 2x aufgefordert habe mir einen Abholtermin zu nennen an, am Sonntag Abend zu kommen. Dumm nur das ich da mit ca. 110 Tonnen Gesamtzuggewicht mit Polizei und allem was dazugehört in der Lausitz stand und nicht weiterfahren durfte. Und das mit meinem job habe ich ihm gleich am Anfang mitgeteilt. Na ja mal sehen was man da machen kann.
Ich wünsche euch noch einen schönen Abend und muß jetzt erstmal viel Schlaf nachholen.
MfG Martin


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