Hallo.
Hier der Textauszug zu diesem Thema bezüglich dem Erlöschen der Betriebserlaubnis...
Quelle Autobild: "....Bange machen gilt nicht. Abgesehen davon, dass V-Power ein nach DIN EN 228 zugelassener und für alle Ottomotoren geeigneter Kraftstoff ist, erlischt die Betriebserlaubnis nur, wenn das Fahrzeug technisch verändert wird. § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung definiert, welche Änderungen das sind. Wenn nämlich: • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert, also etwa ein Pkw zu einem Lkw umgebaut wird oder • Verkehrsteilnehmer durch die Änderung gefährdet werden oder • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Nichts davon trifft auf den neuen Shell-Kraftstoff zu. ...."

Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz