Ich hab' mich gestern für dich schlau gemacht und unser Importeur hier ist der Meinung, dass es sehr wohl eine Art Export-Meldung an's französische Verkehrsamt gibt, wie auch in England, die Teil der Fahrzeugpapiere ist. Die Fahrzeugpapiere musst du, zusammen mit einem gültigen Kaufvertrag, natürlich besitzen. Wenn die Fahrzeugpapiere die Exportmeldung noch beinhalten, obwohl dem nicht so sein sollte, kannst du dich ja bei der Anmeldung blöd stellen - dort kann eh kein Mensch französisch.

Die CAC-Papiere erleichtern dir lediglich die Anmeldung, da du keine Einzeltypisierung machen musst (wie bspw. beim V8 notwendig).