wenns eingetragen ist gibt es nichts zu befürchten. zumindest sagt das der adac, weil ich als "enduser" kann es nicht beurteilen. die betriebserlaubnis erlischt nicht wenn es durch den tüv abgenommen wurde. ich kann höchstens dazu aufgefordert werden die scheinwerfer zu entfernen...
aber nen anderen weg gibbet ja nicht und ich will xenon, alleine schon der "ich mach platz da kommt einer mit xenon"-effekt in der nacht ist es schon wert