Hallo.
Habe gerade eine kurze, rechtliche Beratung erhalten.
So wird angeblich grundsätzlich immer die Beweislast nach 6 Monaten vom Verkäufer auf den Käufer umgedreht - soll heißen, ich müsste dem Betrieb nachweisen, dass etwas ihm vorzuwerfen ist.
Dies erscheint mir sehr schwierig, ich werde selber noch die Scheibe ausmessen, ob evtl. die Spaltmaße nicht stimmen.
Und letztendlich noch einen Gutachter fragen, ob er Möglichkeiten sieht, der Ursache auf den Grund zu gehen.
Eine weitere Prüforganisation hat mir heute bestätigt, dass dieser Riss ein erheblicher Mangel sei und somit keine Plakette zugeteilt werden würde.
Gruß Manfred M.