auf der Karte trägt man die Fahrzeugdaten ein, die Wegstrecke und den Zweck. Nur dafür ist dann das Kennzeichen, inkl. Versicherungsschutz gültig. Also man kann nicht von Köln über Berlin nach Würzburg fahren, da dies nicht der direkte Weg wäre. Nutzt man darüber hinaus, das Kennzeichen für den gesamten Zeitraum im Heimatort zu Vergnügsfahrten und es passiert etwas, hat man keinen Versicherungsschutz. Ob die Versicherung in Vorkasse geht oder nicht. Ist egal, weil die holen sich das Geld dann schon von demjenigen wieder. Streng genommen, braucht man also ein Kennzeichen zur Überführung und falls man das Fahrzeug dann noch in eine Werkstatt bringen muss ein anderes Kennzeichen mit neuer Versicherungskarte. Die Versicherung fragt meist auch, wofür das Kennzeichen benutzt werden soll und um welches Modell es sich handelt. Das wird dann in den Versicherungsschein eingetragen. So zumindest in Koblenz bei der HUK. Ich habe in den letzten Jahren etliche Kurzzeitkennzeichen geholt. Auf der Zulassungsstelle wurde auch immer wieder auf diese Nutzung und ausfüllen der Karte hingewiesen..........aber die Praxis sieht freilich anders aus. Das ist mir klar. Muss auch jeder selbst entscheiden wie er damit umgeht.