Hi Manfred,

nein, im Falle einer Freisprecheinrichtung könntest du das Telefon natürlich auch in Österreich verwenden - denke ich halt, bin kein Rechtsexperte ;-).

Hast du das Telefon in irgendeiner Form auf GSM umgegrüstet? Soweit ich weiß ist ja das C-Netz längst abgeschaltet?

Für mich ist das ganze jetzt insofern interessant, da ich vorher gar nicht wusste, dass zwar das Handy am Ohr, aber nicht in der Hand verboten ist.
In Antwort auf:

Der Lenker muß die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefones mit einer Hand bedienen können, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.




zumindest interpretiere ich das so...

lG Florian