Hallo.
Deshalb auch meine Anfrage, denn mein 93er-V8 mit werkseitigem C-Netz-Telefon hat eine Freisprecheinrichtung mit Mikrofon in der A-Säule.
Zum Telefonieren brauche ich nicht den Hörer in die Hand nehmen.
Lautsprecher zur Freisprechung ist ebenso werkseitig bereits vorhanden und funktionstüchtig mit Radiostummschaltung.
Sollte also auch für das österreichische Recht legitim sein, oder habe ich etwas übersehen?

Siehst Du Florian etwas, was diesem alten Telefon einer Nutzung in Österreich untersagen würde?

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz