ist doch Quatsch !
Versicherungsrechtlich entsteht ein wirtschaftlicher Totalschaden, wenn die Reparatur zuzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert übersteigt - so und nicht anders ! Weil: Dann darfst Du nicht heile machen, sondern neues Auto kaufen !


das Leben ist zu kurz um popelige Autos zu fahren