GANZ AKTUELL (13.04.2012)
Technische Prüfstelle
in Rheinland-Pfalz
Überwachungsorganisationen
in Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen: 337-41 122 29
Vollzug der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
hier: 47. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der durch die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am dem 01. Juli 2012 vorgesehenen Änderung des Satzes 1 der Nrn. 2.3 und 2.4 der Anlage VIII zu § 29 STVO (= Aufgabe der Fälligkeitsdatierung) ist im Vorgriff der Fälligkeitsdatierung ab sofort in Rheinland-Pfalz nicht mehr anzuwenden.
Rheinland-Pfalz zieht damit mit der Regelung im Saarland, in Hessen und in Baden-Würtemberg gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Also, es geht doch!!!