Danke für Eure Paragraphensuche und die Ausführungen dazu. Nur... Diese ganzen §§ treffen auf DIE Fahrzeuge zu, die ABGEMELDET wurden und erst nach Jahren als "Scheunenfund" oder was auch immer wieder zugelassen werden sollen bzw. wurden. Ich habe in diesen §§ nicht wirklich die Antwort auf mein "Rätsel" (Problem?) gefunden. Noch mal die Daten zur Erinnerung:
Der Anhänger ist seit 1967 bzw. 1990 ZUGELASSEN, es wurden und werden Steuern und Versicherung bezahlt und er ist seit 2000 TÜV-fällig, stand seit 2000 allerdings immer auf Privatgelände, wurde nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Wie oft muss der Prüfer jetzt den Anhänger prüfen, um ihn auf den aktuellen TÜV-Stand zu bringen?
1 x mit normaler Prüfgebühr/mit "Straf-/Säumniszuschlag"/mit (ehemaliger) Vollabnahme oder wie es auch immer genannt werden möchte?
oder
7 x mit jeweiliger Plakette, Prüfbericht und Prüfgebühren?


Gruß Susanne