Genau, dort steht:
In Antwort auf:

Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können


Liegt also die Datenbestätigung (Brief) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vor und wurde nichts geändert dann genügt eine Abnahme nach §29 (So stehts auch in der StVZO bzw. FZV)
Die 7 Jahre sind nicht in Stein gemeisselt, dieser Zeitraum wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.