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Genau, dort steht: In Antwort auf:
Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können
Liegt also die Datenbestätigung (Brief) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vor und wurde nichts geändert dann genügt eine Abnahme nach §29 (So stehts auch in der StVZO bzw. FZV) Die 7 Jahre sind nicht in Stein gemeisselt, dieser Zeitraum wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
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