Der TÜV erlässt keine Regeln die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen betreffend.
Eine Abnahme nach §21 StVZO ist nur erforderlich, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Ob eine Betriebserlaubnis erlöschen kann regeln die §§19-21 StVZO oder das KBA.
Standardmässig erlischt eine BE nicht. Ausser das KBA hat eine Frist gesetzt oder einer der Punkte in den o.g. §§ trifft zu.
StVZO ,
FZV