Wobei sehr häufig die Erteilung der Sondergenehmigung nicht auf Ermessensspielraum,sondern eher nach einer Art Laune schließen läßt.
Ich beobachte ständig,daß gleiche Modelle das eine Mal das "80er" das andere Mal das "Kuchenblech" diktiert bekamen. Ob Alt oder Neu,es gibt keine Kontinuität.
Die Ausnahme machen die Dickschiffe bzw. Sportboliden. Es wird nichtmal der zeitgenössische Oldie respektiert.
Soviel zur lineraren Gesetzesgebung.
Dabei sollten mal die kreativen staatlichen Geldgeier erkennen,daß es durchaus eine Quelle ist,mit solchen besonderen Schildern etwas Kohle in die Kassen zu spülen.
Selbst einer erhobenen Sondergebühr,wäre die Resonanz sicherlich enorm. Von mir aus auch personenbezogen.
Die Legalisierung der Individualität hat meine volle Zustimmung,zumal die Schilder eh StVZO-Konform sind. Etwas den Bogen entspannen und nicht nur Fzg.-Spezifisch Schildergrössen genehmigen.
Gruss