Die tatsache, dass der Gutachter den Wagen in die Restwertbörse stellt, zeigt, dass er NICHT in deinem Sinne (finanziell) handelt.
Dort werden teilweise Preise geboten, total überzogen.


Bei autos >10Jahre läuft es ja fast immer auf einen wirtschaftlichen hinaus.
die magische formel ist dann:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = zu zahlender betrag.
Am Wiederbeschaffungswert kann man nicht viel machen, dazu gibts genug Tabellen und Listen.
Also bleibt das Pokern um den Restwert.
In der restwertbörse wird der natürlich am größten und damit der für die versicherung zu zahlende betrag am niedrigsten.
Ein "guter" Gutachter würde den Restwert pauschal auf 50EUR festsetzen, kann man bei so alten autos und solchen Schäden leicht begründen und somit wird die Differenz zw. Wiederbeschaffungs- und Restwert am größten.

nutzungsausfall bei wirtschaftlichen gibt es maximal 14tage.
hättest du den ibiza also 14tage nach dem unfall erst auf dich angemeldet, hätte fahrzeugschein (auf dem zulassungsdatum steht) als nachweis gereicht.