@Martin: es gibt einen technische Totalschaden. Definition: Von einem technischen Totalschaden z. B. an einem Kraftfahrzeug redet man, wenn die Beschädigungen im Gesamten gesehen, derart erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Da es manche Teile nicht mehr hergestellt werden, ist die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand nicht mehr möglich...........in dem Fall Scheinwerfer! Also achtgeben!