Gibt keinen technischen Totalschaden, nur einen wirtschaftlichen. 120% vom Wiederbeschaffungswert glaube ich war das. Also Reparaturkosten dürfen 120% sein.
Spielt auch nicht die Rolle.
Wenn der wirtschaftliche rauskommt, kann er, wenn Restwert möglichst gering, sagen "ich will die Differenz" und behält die Kiste.
Wenn der Gutachter sagt Restwert 5000 Euro (z.b.), dann muss der jemand haben der die Kiste nimmt.
Frank sein Problem, durch den gegnerischen Gutachter, wird sein, dass die den Wiederbeschaffungswert sehr niedrig ansetzen werden.
Sprich, irgendne Karre aus'm Schrott ziehen.
Repkosten mit Teilen vom Schrott wird dir kein Gutachter machen, weil das keine Werkstatt will (Gewährleistung).
Bei sowas immer einen eigenen Gutachter aufsuchen! Immer, egal was die dir am Telefon erzählen.
Der Kerl wird von der Versicherung die deinen Schaden reguliert bezahlt!!!!!!