Eben doch.
Ein sog. "unabwendbares Ereignis" war dieses Steinchen vom vorrausfahrenden Lkw von der Ladefläche. Aber nur bis 8/02.
Nun ist der Fahrer/Halter dran, wenn einem durch diese nicht oder schlecht gesicherte Ladung dem Hintermann die Scheibe zerpröselt..
Steht doch auch drinnen, daß der Stärkere Haftung gegenüber dem Schwächeren leisten muß.
Früher war es ein unabwendbares Ereignis, nun ist der stärkere Vordermann regresspflichtig.
Abgesehen davon, dass hier über Versicherungsbetrug auch noch öffentlich nachgedacht wird - .
Nur der Verursacher darf belangt werden - nicht ein Zufallsopfer - irgendwo hier werden menschliche Schmerzgrenzen überschritten..
Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz