Möglich, dass ich im Ländervergleich D vs CH und A zu früh gejammert habe.
Dennoch erscheint es mir unverständlich eine neue Regelung zu erschaffen, die ihre Vorteile durch Nachteile gleich wieder ad absurdum führt. Der Gedanke z.B. einen Bestandteil des Kennzeichens fest an jedem Fahrzeug zu belassen macht doch so keinen Sinn. Es geht dabei wohl nur um die Platzierung der HU-Plakette. Das könnte man aber auch nach dem Vorbild anderer Länder mit einem Kleber an der Windschutzscheibe regeln.
Und warum wird die Zahl der Fahrzeuge auf zwei begrenzt? Warum nicht drei oder fünf?
Nun gut, in D soll der Sinn wohl darin bestehen, Stadtbewohnern die Möglichkeit zu geben, zwei Autos unter einem Kennzeichen zu betreiben: Einen kleinen Stadtwagen, gerne auch ein Stromauto und ein Reisefahrzeug. Aber was nützt das den vielen Stadtmenschen ohne privaten Stellplatz? Gar nichts! Mit der Regelung eines verbleibenden Kennzeichens am Auto hätte man aber doch die Möglichkeit gehabt, das inaktive Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen.


Beste Grüße
Tim