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In Antwort auf:
Das System, bei dem ein Teil des Kennzeichens am Fahrzeug bleibt (ist bei Euch glaube ich nicht so) böte aber doch die Möglichkeit, solche Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Ich verstehe nicht, warum man das nicht zulassen will.
Genau das will mir ebenfalls nicht in den Kopf. Es sollte klar sein, daß ein abgestelltes Fahrzeug nicht wirklich eine Gefahr darstellt bzw. nur sehr schwer selbstverschuldete Schäden verursachen kann (und wenn einer reinfährt zahlt nicht MEINE Versicherung). Ich hätte diesen verdammten Mist mit "Privatgrund" akzeptiert wenn das abgestellte Fahrzeug nicht identifizierbar gewesen wäre. Ich hab einen Tiefgaragenplatz, draußen gibts noch halbwegs entspannt freie Parkplätze... soll ich dann jedesmal wild die Autos rumrangieren?
Ich habe mich gedanklich schon von dieser Option verabschiedet, so schön es gewesen wäre... nächstes Jahr wird der V8 20 Jahre alt & mein Versicherungsmann hat mir beim Thema "Youngtimertarif" zugesichert daß wir da eine Lösung finden. Dann kann ich parken wo ich will, muss nicht ständig Schilder herum-montieren und gut ists.
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Ich mag meine Autos wie meine Frauen: lieber saugend als zwangsbeatmet
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