"Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt. Mit dieser Regelung wird gesichert, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.

Als Wechselkennzeichen können einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich."

Zitat Ende.

Quelle: ADAC

http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung/wechselkennzeichen/default.aspx?ComponentId=102745&SourcePageId=48490

Ich muss Chris zustimmen: Eine gut funktionierende Regelung wie in A oder CH wird hier mal wieder typisch Deutsch verkompliziert.

Menschen ohne private Parkmöglichkeit können ein Wechselkennzeichen gar nicht erst nutzen, weil das gerade nicht genutzte Fahrzeug - obwohl es über den kleinen Teil des Kennzeichens einwandfrei zu identifizieren ist - nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf.

Zuletzt bearbeitet von Tim A.; 18.12.2011 10:07.

Beste Grüße
Tim