...Der Gutachter erhält eine Schadennummer (die beim Melden erstellt wurde), unter der er das Gutachten bei der Versicherung einreicht. Damit wissen alle Bescheid, die Versicherung nickt das Gutachten ab. Im Wesentlichen gibts dann je nach Lust und Laune zwei Varianten, wobei wird der Schaden dann in der Werkstatt gemacht und abgerechnet oder halt Schadenshöhe abzüglich Restwert netto an den Geschädigten ausgezahlt wird.

Wofür ist der Anwalt, für den Fall der Uneinigkeit über Ursache?


- Menschenskinder! 8 Zylinder!? -