Oldtimer Kennzeichen hät ja was.. aber da brechen uns die 30 Jahre das Genick...

Rote Oldtimer-Kennzeichen (BL-07...)
Zuteilung eines roten Kenzeichens für Oldtimer-Fahrzeuge ( 30 Jahre ).

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer besteht aus Ziffern und beginnt mit "07",
Die Kennzeichen sind entsprechend den Vorgaben für Eurokennzeichen jedoch in roter Schrift und rotem Rand auszuführen.

Rote Oldtimerkennzeichen berechtigen zu folgenden Fahrten:

Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen, sowie die damit zuhängende An- bzw. Abfahrt
Probefahrten
Überführungsfahrten
Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung

Der Sinn und Zweck der Zuteilung eines roten Kennzeichens wie auch der Begriff eines Oldtimers verbieten es, dass ein solches Fahrzeug über einen Zeitraum von mehreren Monaten täglich oder nahezu täglich im Straßenverkehr in Betrieb gesetzt wird. Bei Oldtimer handelt es sich um Fahrzeuge, die gerade wegen ihres Alters gehalten werden und nicht als Verkehrsmittel des täglichen Bedarfs dienen.

Erforderliche Unterlagen:

Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens für Oldtimerfahrzeuge ab 30 Jahren (24,6 KB)
Versicherungsbestätigung ( in elektronischer Form als VB-Nummer)
Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnortgemeinde)
Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis, Reisepass mit Meldebestätigung
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie Gutachten der einzutragenden Fahrzeuge

Änderungen in der Art der vorzulegenden Unterlagen sind möglich.

Vorsprache des Antragstellers ist erforderlich!
Rechtliche Grundlagen:

Straßenverkehrszulassungs-Ordnung
Fahrzeugzulassung-Verordnung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Gebühren

Bei Zuteilung des roten Kennzeichens: 175,00 €
Bei nachträglicher Ausstellung eines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für ein neues Fahrzeug: 13,00 €



Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)