Hi

Ich hab mal bei unserer Zulassungstelle geschaut was die dazu so schreiben...

Rotes Händlerkennzeichen (BL-06....)
Rotes Händlerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwedung

Rote Kennzeichen können für Probe, - Prüfungs - und Überführungsfahrten an den genannten Personenkreis befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt werden.Örtlich zuständig ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Voraussetzung ist, daß ein entsprechendes Gewerbe angemeldet ist. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens muss die Zuverlässigkeit des Antragstellers geprüft werden.Hierzu werden von der Zulassungsstelle folgende Auskünfte eingeholt: - Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt - Bundesamt - Flensburg - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Stellungnahme des zuständigen Polizeireviers. Für die Zuteilung des roten Kennzeichens ist die Vorsprache des Verantwortlichen des Betriebs bei der Zulassungsbehörde erforderlich.

Nach Erteilung der Genehmigung unterliegt auch dieses Kennzeichen der Kfz-Steuer. Die Kennzeichen werden folgendermaßen besteuert: 46,02 € für Krafträder und 191,73 € für übrige Fahrzeuge.
Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)

Kopie der Gewerbeanmeldung
Polizeiliches Führungszeugnis ( bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen ).
Personalausweis oder Reispass mit Meldebescheinigung

Gebühren:

175,00 Euro
Jeder weitere Fahrzeugschein kostet 13,00 Euro

Da wird ja einiges Verlangt... ich glaub davon lass ich dann lieber mal die Finger

Frank


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)