Das kann man aber auch anders sehen. Mit einer roten Nummer ist man ja auch privilegiert, zumindest dann, wenn man sie (als Händler) rege nutzt. Wenn man jedes mal ein Kurzzeitkennzeichen mit entsprechender Versicherung beantragen müsste, würde das ganz erheblich teurer werden als die rote Händlernummer.
Wenn man damit wenige Fahrzeug im Jahr bewegt, sieht das vielleicht anders aus aber braucht man dann ein rotes Händlerkennzeichen?
Ein rotes Händlerkennzeichen wird derzeit mit ca. 190,- pauschal besteuert. Dazu kommt eine Gebühr, die das Amt erhebt. Die ist wohl unterschiedlich hoch, ich habe irgendwo 175,- gelesen. Und dann kommt noch die Ausfertigung des roten Fahrzeugscheines dazu, ein paar Euro für das Büchlein, in das mehrere Fahrzeuge eingetragen werden können. Wenn man regelmäßig Fahrzeuge handelt, ist das sicher nicht zu teuer.
Der Zweck der Nummer ist klar definiert: Prüfungs-Probe-Übeführungsfahrten. Ein Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen kommt da im Prinzip überhaupt nicht vor, es sei denn, der Halter hat keinen privaten Parkplatz und muss dass Auto vor seiner Wohnung abstellen.
Früher waren auch Fahrten erlaubt, die ein Kaufinteresse wecken sollten. Das war natürlich ein Freibrief für jedwede Fahrt und ich kenne kaum einen Händler aus der Vergangenheit, der ein Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hatte. Die sind grundsätzlich nur mit roter Nummer gefahren. Das war aber früher schon nicht Sinn der Sache.
Ein geparktes Fahrzeug mit angebrachtem Verkaufsschild geht nicht und das sollte man auch wissen, wenn man ein solches Kennzeichen besitzt (das man im übrigen auch nicht verleihen darf).