Mein Fahrlehrer hat mich damals gefragt, wie lange ich auf einem Parkplatz an der Autobahn parken darf.
Max. zwei Jahre lautete die Antwort, da spätestens dann die HU abgelaufen ist (drei Jahre gab es zu der Zeit noch nicht).

Das stellt zwar keinen rechtsbezug her, aber trifft die Sache auf den Kopf. Kiste muss regulär zugelassen sein, um am Straßenverkehr (in diesem Fall ruhend) teilzunehmen.

Ich denke, aus der Nummer kommst Du nicht raus. Zahle und trage es wie ein Mann .



In diesem Sinne Gruß Bernd