In deinem Fall ist die Sache klar: Du hast Das Fahrzeug nicht abgestellt, um es später wieder in Betrieb zu nehmen, sondern um es zu verkaufen. Das gibt aber die rote Nummer nicht her. Die gilt nur für Prüf - Probe - und - Überführungsfahrten. Eigentlich muss jede Fahrt auf einem Privatgelände enden. Es gibt natürlich Tricks: Zum Beispiel kann man mit einem Kombi ja durchaus erproben, wie viel Ladung er aufnehmen kann und dazu fährt man eben in einen Baumarkt und kauft dort ein - was eigentlich mit roter Nummer nicht zulässig ist. Ob man mit solch einer Begründung durchkommt ist aber eine Frage.
Bei dir ist die Sache aber eindeutig. Das geht nicht.


Beste Grüße
Tim