das landratsamt hat mir ein bußgeldbescheid geschickt über 50 euro zuzüglich gebühren mit der begründung das ich mein fahrzeug abgestellt habe an ortsdurchfahrtsstrasse mit "zu verkaufen" schild.

berufen sich auf den §16 abs3 satz3: derartige fahrten sind seit01.03.07 nich mehr zulässig!!!

soweit ok aber ich bin doch nicht gefahren es parkte doch!!! und von parlen und zu verkaufen schild steht nirgends was!! und ohne kennzeichen kann ich es doch schlecht stehen lassen ?? zumal an diesen tagen im internet das fahrzeug angeboten wurde und ab und zu leute zur besichtigung gekommen sind,habe ich den wagen an der strasse geparkt und zur besseren erkennbarkeit mit einem dinA4 zettel versehen zu verkaufen! dieser wurde bei probefahrt abgenommen von der scheibe!

also was ist jetzt an dieser sache bußgeldfähig??


Gruß Günter avzansbach@aol.com