Hallo Gerd.
Die Bezeichnung "Schadstoffarm nach E2" ist immer Euro 1.
Da 1995 noch keine Euro 2 oder mehr beim Fiskus relevant waren.
Natürlich wurden, als die Euro 1/2/3 oder auch D3-Normen ca. 1996 eingeführt wurden, von den Autoherstellern die betroffenen Fahrzeughalter angeschrieben, welche zwar "E1" jedoch noch nicht "Euro 2" oder "Euro3" im Brief/Schein eingetragen hatten.
Mit dieser Bescheinigung ging man als Fzg-Halter zur Zulassungsstelle und lies sein Fzg. umschlüsseln.
Warum dies anscheinend beim Audi A8 so nicht gehandhabt wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Sogar meiner Frau ihr Kleinwagen wurde so 1997 vom Euro1 Status ( E2 ) in die "D3-Abgasnorm" befördert.
Allerdings geschah dies damals erst nach langem hin und her, nachdem dieses Umschlüsselungsthema erst durch die Medien breitgetreten wurde.
Die Hersteller sahen es nämlich damals erst nicht als "Ihre" Pflicht an, seinen Markenkunden zu informieren.
Da dazu viel Papierkram über das KBA erst erfragt werden mußte.
Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz