Hallo

Ich habe für meinen V8 schöne BBS Felgen ersteigert. Sind BBS RX201 in 8x17 ET35 und folgendes Gutachten habe ich gefunden:
http://217.160.41.106/gutachten/rx/rx201_audi_v8_d11.pdf

So, in diesem Gutachten sind ja Reifenmarken- und Typen aufgeführt, warum auch immer?
Nun ist es ja so das die Bezeichnung "ZR" im Prinzip überholt ist und es diese prähistorischen Reifen nicht mehr gibt.
Ausserdem habe ich mal gehört das Reifenbindungen sowieso nicht mehr gültig sind und man beliebige Reifen der passenden Grösse aufziehen darf.

Ich möchte jetzt diesen (oder ähnliche) Reifen aufziehen:
http://cgi.ebay.de/Sommerreifen-235-45-R17-97W-LANDSAIL-DELINTE-LS988-/400232322803?pt=Auto_Reifen_2&hash=item5d2fb496f3

Diese Reifen haben ja eine ausreichende Traglast und Geschwindigkeitsindex "W" (270Km/h).
Bekomme ich diese Felgen/Reifen nun so bei unserer Örtlichen KÜS oder GTÜ Prüfstelle eingetragen oder stellen die sich quer weil die Marken nicht im Gutachten aufgeführt sind, auch wenn es keine Reifenbindung mehr gibt?

mfg Kai


Schreib dich nicht ab... lern löten und schrauben