Weiß ich doch, wurde selbst nicht nur einmal verarscht! Bin da einfach zu gutgläubig, nur wenn die unfallfreiheit nicht schriftlich festgehalten ist bist Du rechtlich gesehen der dumme. In meinem Fall hätte ich nichts bekommen wenn das Kreuzchen an der richtigen Stelle gefehlt hätte. Dann bist Du wieder in der Beweispflicht und musst dem Verkäufer z.B. arglistige Täuschung nachweisen.